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   SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17   

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SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17 (https://dejure.org/2019,60519)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23.05.2019 - S 37 U 407/17 (https://dejure.org/2019,60519)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - S 37 U 407/17 (https://dejure.org/2019,60519)
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  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Um-stände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urteil vom 05.05.2009, Az.: B 13 R 55/08 R; BSG, Urteil vom 06.05.2010, Az: B 13 R 134/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012, L 11 R 392/11 -, alle in Juris).

    Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit der Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit dieses Umstandes im Zeitpunkt der Eheschließung steigt nämlich der Grad des Zweifels am Vorliegen solcher - vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisender - "besonderer Umstände" (BSG, a. a. O.; BSG, Urteil vom 06.05.2010, Az: B 13 R 134/08 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Um-stände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urteil vom 05.05.2009, Az.: B 13 R 55/08 R; BSG, Urteil vom 06.05.2010, Az: B 13 R 134/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012, L 11 R 392/11 -, alle in Juris).

    Lediglich abstrakte Pläne zur Heirat ohne entsprechende Vorbereitung und ohne definitiv ins Auge gefassten Termin reichen nicht aus, um einen bereits vor dem Bekanntwerden der lebensbedrohlichen Erkrankung gefassten ernsthaften Heiratsentschluss annehmen zu können (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012, Az. L 11 R 392/11).

  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 51/17

    Eine abschließende Typisierung oder Pauschalisierung der von der

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Entscheidend ist, das Ableben des Versicherten vorhersehbar ist und nicht unerwartet auftritt (vgl. Urteil des Hessischen LSG vom 15.12.2007, Az,. L 5 R 51/17, Rdz. 75 nach Juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Allerdings sind von dem hinterbliebenen Ehegatten glaubhaft behauptete innere Umstände für die Heirat nicht isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Um-stände in die Gesamtwürdigung einzustellen (BSG, Urteil vom 05.05.2009, Az.: B 13 R 55/08 R; BSG, Urteil vom 06.05.2010, Az: B 13 R 134/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012, L 11 R 392/11 -, alle in Juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn alle Um-stände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon und einen so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, Az. B 9 VG 3/99 R - Juris -).
  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - S 37 U 407/17
    Im Falle der Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten ist der Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 SGB VII regelmäßig nicht erfüllt (BSG, a. a. O.; Hessisches LSG, Urteil vom 15.12.2011, Az. L 5 R 320/10).
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